Ausweise & Pässe

Personalausweis
Allgemeine Informationen

Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden.

Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35) mm im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: letzte Eheurkunde; in beiden Fällen wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
  • unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/ des Sorgeberechtigten
  • deren/ dessen Personaldokument(e) als Kopie
  • bei nur einer/ einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Sorgerechtsnachweis/ Negativerklärung vom Jugendamt)

Das persönliche Erscheinen der/ des Sorgeberechtigten ist notwendig.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung von Personalausweisen gelten folgende Gebühren:

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Gebührenfrei sind unter anderem:

  • erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises beim Abholen des Ausweises
  • erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
  • nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises
  • Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen (wie bisher)
  • nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises
  • Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z.B. PIN vergessen)
  • Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (z.B. beim Wiederauffinden)
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Geltungsdauer: 10 Jahre
    Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
  • Geltungsdauer: 6 Jahre
    Antragsteller unter 24 Jahre
  • Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

Rechtsgrundlage

Reisepass
Allgemeine Informationen

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung:

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung. Sollte ein abgelaufener oder noch gültiger Kindereisepass oder Reisepass existieren, so sollte dieser bei der Antragstellung vorgelegt werden.
  • aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35) mm im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • verheiratete oder geschiedene Personen (soweit eine Änderung eingetreten ist): Ehe-/ Scheidungsurkunde; in beiden Fällen wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr: 37,50 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
  • Gebühr: 70,00 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
  • Gebühr: 59,50 EUR
    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
  • Gebühr: 92,00 EUR
    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

  • Geltungsdauer: 10 Jahre
    für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
  • Bearbeitungsdauer: 4 - 6 Wochen
  • Geltungsdauer: 6 Jahre
    für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Express-Reisepass
Allgemeine Informationen

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 6 Wochen.

Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.

Hinsichtlich der genauen Fertigstellungstermine informieren Sie sich bitte vorab bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

siehe Dienstleistungen für den Reisepass

Welche Gebühren fallen an?
Die abschließende Gebühr für den Expresspass beträgt 69,50 € für Personen unter 24 Jahren,
für den sind Expresspass für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben sind 102,- € zu entrichten.
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit einen 48-seitigen Expressreisepass zu beantragen.
Die Gebühr hierfür beträgt 124,- € und für Personen unter 24 Jahre 91,50 €.
 
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Expressreisepass ist in der Regel drei Werktage Tage nach Antragstellung abholbereit.

Rechtsgrundlage
Polizeiliches Führungszeugnis
Allgemeine Informationen

Polizeiliche Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Häufig wird das Führungszeugnis von Arbeitgebern als Nachweis der Unbescholtenheit vor der Arbeitsaufnahme eines neuen Arbeitnehmers verlangt.

Neben dem sogenannten Privatführungszeugnis gibt es noch ein sogenanntes Behördenführungszeugnis, das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Anwendungsfälle hierfür sind etwa: Arbeitsaufnahme bei einer Behörde oder Beantragung einer amtlichen Erlaubnis (z.B. Gaststättenerlaubnis, Waffenschein).

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. In das Bundeszentralregister werden z. B. strafgerichtliche Entscheidungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, eingetragen. Allerdings verbleiben die Eintragungen nicht auf Dauer im Register, sondern werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht.

Das Führungszeugnis enthält einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Sind keine Eintragungen vorhanden, so steht im Führungszeugnis „Inhalt: Keine Eintragung"; dies bedeutet, dass sich die betreffende Person als nicht vorbestraft bezeichnen darf.

Neben den in einem Führungszeugnis für private Zwecke enthaltenen Eintragungen werden im Führungszeugnis für Behörden zusätzlich noch weitere Angaben (beispielsweise alle Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, z. B. Der Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis) gemacht.

Führungszeugnisse werden für Personen ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Das Führungszeugnis können Sie im Bürgerbüro beantragen, wenn Sie in Hammersbach mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Seit dem 01.09.2014 kann die Beantragung auch unter bestimmten Voraussetzungen im Online-Verfahren über das Internet erfolgen. Hierfür wird der neue Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion benötigt. Außerdem brauchen Sie ein Kartenlesegerät.

Die Online-Beantragung erfolgt direkt über das Portal des Bundesamtes für Justiz unter

→ www.fuehrungszeugnis.bund.de.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Pass für Personenfeststellung.

Bei Behördenführungszeugnis zusätzlich:

Name und Anschrift der Behörde und Aktenzeichen der Behörde

Das Führungszeugnis kann nur persönlich beantragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Bei der Antragstellung ist eine Gebühr von 13,- € zu bezahlen.