von Gemeinde Hammersbach
Information zu neuen Urnenbaumbestattungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Hammersbach
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass auf den Friedhöfen der Gemeinde Hammersbach in beiden Ortsteilen ab sofort auch Urnenbaumbestattungen angeboten werden.
Es stehen sowohl Urneneinzelgräber als auch Urnendoppelgräber zur Verfügung, wobei bei Doppelgräbern zwei Urnen übereinander beigesetzt werden können. Bereits bei der Antragstellung ist festzulegen, ob ein Einzel- oder ein Doppelgrab gewünscht wird, da eine spätere Änderung nicht möglich ist.
Die Bestattungskosten gestalten sich wie folgt:
- Urneneinzelgrab:
Erwerb des Nutzungsrechts: 662,80 €
Beisetzung der Urne: 160,00 €
Nutzungsrecht: 25 Jahre - Urnendoppelgrab:
Erwerb des Nutzungsrechts: 795,36 €
Beisetzung der Urnen: jeweils 160,00 €
Nutzungsrecht: 30 Jahre
Die Lochtiefe beträgt bei einem Urnendoppelgrab 1,10 m
Die Baumgräber werden fortlaufend der Reihe nach vergeben. Eine Auswahl eines bestimmten Baumes ist nicht möglich. Ebenso können Baumgrabstätten nicht im Vorfeld erworben oder reserviert werden.
Zur Kennzeichnung der Grabstätte besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde auf einer hierfür vorgesehenen Stele ein Namensschild des Verstorbenen anbringt. Blumenschmuck darf ausschließlich in kleinem Rahmen an dieser Stele abgelegt werden. Eine Ablage von Blumen oder Grabschmuck direkt am Baum ist nicht gestattet.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 06185-180010 gerne zur Verfügung.
Die Friedhofsverwaltung