Schöffenwahl 2023

Mit Ablauf des Jahres 2023 endet die Amtszeit der derzeit amtierenden Schöffen. Das bedeutet, dass die Vorschlagsliste für die Neuwahl der Schöffen in unserer Gemeinde erstellt werden muss. Deshalb wollen wir auf diesem Wege um Bewerbungen zur Aufnahme in unsere Vorschlagsliste werben.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden und zum Amt des Laienrichters nicht unfähig sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hautamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Name, ggf. Geburtsname (bei Abweichung), Vorname/n, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten.
Einwohner, die die Voraussetzungen zur Wahl als Schöffe besitzen und Interesse an einer derartigen ehrenamtlichen Tätigkeit haben, werden gebeten, ihre Bewerbung
bis spätestens 10.03.2023
an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hammersbach, Köbler Weg 44, 63546 Hammersbach, zu senden oder direkt im Rathaus, Zimmer 13, abzugeben.