Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Mit dem sogenannten Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person, die beabsichtigt im Ausland die Ehe zu schließen, nach ihrem Heimatrecht die Ehevoraussetzung erfüllt und keine Ehehindernisse bestehen. Das Ehefähigkeitszeugnis muss für deutsche Staatsangehörige von einem deutschen Standesamt ausgestellt werden. Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes mit Haupt- oder Nebenwohnsitz aktuell gemeldet sind, oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort besitzen, ist unser Standesamt für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.

Zum Formular play_circle_filled

Ansprechpartner:

Peter Heinz
Chiara Marra