Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Mit dem sogenannten Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person, die beabsichtigt im Ausland die Ehe zu schließen, nach ihrem Heimatrecht die Ehevoraussetzung erfüllt und keine Ehehindernisse bestehen. Das Ehefähigkeitszeugnis muss für deutsche Staatsangehörige von einem deutschen Standesamt ausgestellt werden. Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes mit Haupt- oder Nebenwohnsitz aktuell gemeldet sind, oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort besitzen, ist unser Standesamt für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.
Ansprechpartner:
Peter Heinz
phone+49 6185 1800 10
mail_outlinep.heinz@hammersbach.de
Chiara Marra
phone+49 6185 1800 50
mail_outlinec.marra@hammersbach.de