Amtliche Bekanntmachung


Feststellung über das Ausscheiden eines Gemeindevertreters und Nachrücken einer Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hammersbach

Herr Alexander Haug (SPD) hat durch schriftliche Mitteilung sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt.
Gemäß § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit das Ausscheiden von Herrn Haug aus diesem Gremium fest.

Da Herr Hans Günter Hitzemann als nächster, noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der SPD auf sein Mandat verzichtet hat, rückt an die Stelle des Ausgeschiedenen

Frau Beate Reul-Friedrich, Am Münchgarten 3, 63546 Hammersbach.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 25 – 27 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleitung, Rathaus, Köbler Weg 44, 63546 Hammersbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

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