Amtliche Bekanntmachung

 

L 3191 Radlückenschluss zwischen Hammersbach und Limeshain, Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken 

Gemeinsam mit den Kommunen Hammersbach und Limeshain plant der Regionalverband FrankfurtRheinMain eine Radverbindung entlang der Landesstraße L3191 zwischen Hammersbach und Limeshain.

Um die Planung ordnungsgemäß für das o.g. Bauvorhaben vorbereiten zu können, ist es notwendig, auf den Grundstücken der Gemeinde Hammersbach, Gemarkung Langen-Bergheim, Flur 4 und Flur 5 in der Zeit von März bis Ende November 2024 folgende Vorarbeiten durchzuführen:

Begehungen zur Bestandserfassung der Fauna und Flora.

Die vorgesehenen Vorarbeiten erstrecken sich auf alle Grundstücke, die sich auf der Übersichtskarte innerhalb der dargestellten Umgrenzungen befinden.

Im Regelfall werden einzelne Flurstücke unterschiedlich lange vorübergehend betreten. Die einzelnen Kartierungen dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden und müssen teilweise wiederholt werden. Teilweise werden Untersuchungsmaterialien wie Horchboxen, Nest-Tubes ausgelegt. Dabei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Eigentümer nach § 32b Hessisches Straßengese4tz (HSTRG) als Grundstücksberechtigte/r verpflichtet, diese zu dulden. 

Die Arbeiten werden durch das Büro Naturprofil, Planung und Beratung, Alte Bahnhofstraße 15, 61169 Friedberg, als Beauftragte des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain durchgeführt.

Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden ausgeglichen.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Bauvorhabens entschieden.

Ihre Ansprechpartner:

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an:

Karin Göbel, Telefon: +49 (0)69 2577-1609, E-Mail: goebel@region-frankfurt.de

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Hammersbach, Köbler Weg 44, 63546 Hammersbach schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind anzugeben.

 

Bekannt gemacht durch:

Hammersbach, den 22.01.2024

Gemeindevorstand

 

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