Amtliche Bekanntmachung


Hammersbach erinnert Grundstückseigentümer an Verantwortung für Heckenschnitt und Straßenreinigung

Die Gemeindeverwaltung Hammersbach weist alle Grundstückseigentümer erneut auf ihre Verantwortung hin, regelmäßig Hecken zu schneiden und die Straßen sauber zu halten. Hecken und Bäume müssen entlang von Gehwegen auf eine Höhe von mindestens 2,50 Metern und über Fahrbahnen auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern zurückgeschnitten werden. Darüber hinaus sind Grundstücksbesitzer verpflichtet, den Gehweg, die Rinne und die Hälfte der Fahrbahn entlang ihres Grundstücks sauber zu halten und von Unrat zu befreien.

Diese Maßnahmen dienen in erster Linie der Sicherheit. Überwucherte Gehwege können Eltern mit Kinderwagen sowie Menschen mit Rollator oder Rollstuhl zwingen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Tiefhängende Äste können Fahrzeuge beschädigen oder Fahrer zu plötzlichen Ausweichmanövern verleiten. Zudem ist es weiterhin zu beachten, dass Verkehrszeichen, Wegweiser und Straßenlampen nicht verdeckt werden dürfen.

Die regelmäßige Straßenreinigung trägt wesentlich zur Funktionsfähigkeit der Abflüsse und Kanäle bei und verhindert Schäden an Asphalt und Pflasterfugen, die durch das Eindringen von Wasser und anschließende Frostschäden im Winter entstehen können. Auch während der Brut- und Setzzeit rechtfertigt dies keine Aussetzung des Hecken- und Baumschnitts an Straßen, da diese Maßnahmen nur minimal in den Bewuchs eingreifen und die Verkehrssicherheit Vorrang hat.

Bei Missachtung der Straßenreinigung droht ein Bußgeld. Die Gemeindeverwaltung appelliert daher an alle Grundstückseigentümer, ihrer Verantwortung nachzukommen und so zur Sicherheit und Sauberkeit in Hammersbach beizutragen.

 

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