Vortrag 75 Jahre Grundgesetz durch Bernd Reuter


Auf Einladung des Hammersbacher Seniorenbeirats hielt der ehemalige Bundestagsab-geordnete Bernd Reuter im November einen interessanten und launigen Vortrag über die Anfänge und die weitere Entwicklung der deutschen Nachkriegsverfassung. Bernd Reuter war von 1980 bis 2002 Mitglied des deutschen Bundestages. Reuter erlebte so die politische, lebendige und spannende Zeit des Mauerfalls und der deutschen Einheit und den Regierungsumzug von Bonn nach Berlin. Reuter holte weit aus mit der Auflistung aller deutschen „Reiche und Republiken“ der letzten 1000 Jahre. Das „heilige Römische Reich deutscher Nationen währte rund 900 Jahre, Das Wilhelminische Kaiserreich knapp 50 die Weimarer Republik gerade mal 15 und die Nazidiktatur „zu lange“ 12 Jahre. Da sind 75 Jahre Grundgesetz, mit Blick auf die deutsche Geschichte schon eine beachtliche Zeit.

Ganz am Anfang, etwa Mitte 1948, erarbeitete eine Expertengruppe auf Herrenchiemsee einen ersten Verfassungsentwurf. Die eigentliche Arbeit übernahm ab September 1948 der parlamentarische Rat, der durch gewählte Vertreter der Länder aus der „Westzone“ gebildet wurde. 61 Männer und 4 Frauen tagten viele Wochen in Bonn. Am 8. Mai 1949 stimmte der Rat mit 53 zu 12 Stimmen für den vorliegenden Entwurf. Schließlich wurde am 23. Mai 1949 das Grundgesetz verkündet. Bernd Reuter betonte in seinen Ausführungen die Bedeutung der Frauen und hier insbesondere die Rolle von Elisabeth Selbert, eine Juristin aus Kassel die mit beispiellosem Engagement ihr Ziel, der Verankerung der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern im Grundgesetz, erreichte. Im Artikel 3 des Grundgesetzes ist „klipp und klar“ festgelegt, Frauen und Männer sind gleichberechtigt, Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. In der Praxis dauerte die Durchsetzung jedoch noch Jahrzehnte. Erst in den siebziger Jahren wurden wesentliche Benachteiligung im Arbeits- und Familienrecht abgeschafft.

Reuter stellte besonders die Ewigkeitsregelung des Artikel 1 heraus. In diesem Artikel ist die Würde des Menschen als unantastbar „auf ewig“ festgelegt. Mehr noch, im Grundgesetz ist auch festgeschrieben, dass dieser Artikel 1 von „Nichts und Niemand“ abgeschafft werden darf. Die Würde des Menschen stets zu achten, ist Aufgabe allen staatlichen Handelns. Bernd Reuter ging auch auf die aktuellen Bestrebungen ein, das Bundesverfassungsgericht, die „Hüterin“ des Grundgesetzes gegen die „Feinde der Demokratie“, besser zu wappnen. Im Wesentlichen sollen die Verfassungsrichter nicht mit Einfacher sondern künftig mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden. Das Resümee von Bernd Reuter, mit den 19 Grundrechtsartikeln und den weiteren 125 Artikel (zusammen 146) haben wir in Deutschland und vermutlich auch weltweit die friedlichste und gerechteste Verfassung. Ganz zum Schluss gab Bernd Reuter einige humoristischen Anekdoten seines langen politischen Wirkens zum Besten.

 

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