Ausnahmegenehmigungen: Sondernutzungserlaubnisse (StVO)

Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungserlaubnisse nach dem Hessischen Straßengesetz (HStrG) neu zu beantragen oder eine Ablaufende zu verlängern. (Sondernutzung von Straßen und Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone).

Zum Formular play_circle_filled

Ansprechpartner:

Peter Heinz
Chiara Marra