Kindertageseinrichtungen: Antrag auf Übernahme der Beiträge
Wenn Sie Leistungen nach dem SBG II, SGB XII, §§ 2 und 3 AsylbLG, Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen, müssen Sie nur den Bezug dieser Leistungen nachweisen.
Ansprechpartner:
Angelina-Vivian König
phone+49 6185 8933 19
mail_outlinea.koenig@hammersbach.de