Taschengeldbörse Hammersbach

Jung hilft Alt – Ein neues Projekt stärkt die Dorfgemeinschaft

In Hammersbach zeigt sich immer wieder ein sehr deutliches Bild:
Ältere Menschen wünschen sich im Alltag oft niedrigschwellige Unterstützung, sei es beim Einkauf, im Garten oder beim Umgang mit dem Smartphone. Gleichzeitig gibt es viele Jugendliche, die gerne helfen, Verantwortung übernehmen und sich ein kleines Taschengeld verdienen möchten. Um diese beiden Gruppen zusammenzubringen, starten die Jugendförderung, der Seniorenbeirat und die Gemeindeverwaltung gemeinsam die Taschengeldbörse Hammersbach

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Fair, respektvoll, verbindlich – so funktioniert die Taschengeldbörse

Damit die Zusammenarbeit zwischen Jugendlichen und Jobanbietern gelingt, stehen drei Grundsätze im Mittelpunkt:

  1. Fairer Umgang – ein angemessenes Taschengeld, klare Absprachen, Zuverlässigkeit
  2. Verbindlichkeit – Termine einhalten, rechtzeitig absagen, gemeinsam Verantwortung übernehmen
  3. Respekt – wertschätzender Umgang miteinander und gegenseitige Unterstützung

Die Taschengeldbörse richtet sich an Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren.
Jobanbieter sind Privatpersonen, die gelegentliche, leichte Hilfeleistungen benötigen. Eine Vermittlung an Gewerbebetriebe erfolgt nicht.
Beide Seiten müssen sich vorab anmelden und registrieren, Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer Eltern.
Die Jugendförderung Hammersbach vermittelt die Kontakte, übernimmt jedoch keine Haftung für Durchführung oder Qualität der Tätigkeiten.

Gemeinschaft stärken – Generationen verbinden

Die Taschengeldbörse soll ein Ort sein, an dem sich Jung und Alt gegenseitig unterstützen.
Ältere Menschen gewinnen im Alltag mehr Sicherheit und Hilfe, Jugendliche sammeln wertvolle Erfahrungen, lernen Verantwortung – und stärken gleichzeitig die Dorfgemeinschaft.

Welche Tätigkeiten sind möglich?

Erlaubt sind nur einfache, ungefährliche Aufgaben, die dem Entwicklungsstand der Jugendlichen entsprechen. Unter anderem:

  • leichte Garten- und Haushaltstätigkeiten
  • Schneeräumen und Straße kehren
  • Nachhilfe oder Unterstützung bei PC/Handy
  • Einkäufe (ohne Alkohol und Tabakwaren)
  • Betreuung von Haustieren
  • Babysitting und kleine Botengänge
  • Hilfe bei Veranstaltungen
  • Begleitung zu Arztterminen

Empfohlen wird ein Taschengeld von mindestens 7 Euro pro Stunde.

Klare Regeln zu Arbeitszeiten und Sicherheit. Damit Schule und Freizeit nicht beeinträchtigt werden:
  • maximal 2 Stunden täglich, höchstens 10 Stunden pro Woche
  • ausschließlich Montag bis Samstag, zwischen 8:00 und 18:00 Uhr
  • bis 14 Jahre: nur bis 18 Uhr
  • 15–17 Jahre: bis 20 Uhr
Tätigkeiten sind als gelegentliche Hilfeleistungen eingestuft und fallen unter die Kinderarbeitsschutzverordnung.
Die Jugendförderung führt Vorstellungsgespräche mit allen Teilnehmenden.

Jobanbieter verpflichten sich, eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten und nur funktionsfähige Geräte bereitzustellen.

Steuern, Sozialleistungen und Versicherung – das Wichtigste in Kürze
  • Keine Sozialversicherungspflicht, solange kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis entsteht
  • Einkommen aus Schülerjobs bleibt für Bürgergeld- und BAföG-Beziehende bis 520 € monatlich anrechnungsfrei
  • Eine private Haftpflichtversicherung (ggf. über die Eltern) sollte vorhanden sein
  • Eine Unfallversicherung wird empfohlen
  • Bei Tätigkeiten mit Hunden ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht
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