von Sebastian Altenburg
Amtliche Bekanntmachung
Neuwahl Ortsgerichtsschöffen
Das Ortsgerichtsgesetz verpflichtet die Gemeinden, geeignete Personen für das Amt der Ortsgerichtsschöffen vorzuschlagen. Zur Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.
Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die
- ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben,
- die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben,
- als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.
Ferner sollen im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, nicht zum Ortsgerichtsmitglied ernannt werden.
Interessierte Personen werden gebeten, sich
bis spätestens 29. August 2025
bei Frau Nadine Geßner (Telefon 06185/180021, E-Mail: n.gessner@hammersbach.de, Rathaus, Zimmer 13, 1. OG) zu melden.
Die Ortsgerichte unterstehen der Fachaufsicht des Amtsgerichtes. Es ist jedoch Aufgabe der Gemeinde, geeignete Personen vorzuschlagen. Die vorzuschlagenden Personen werden von der Gemeindevertretung gewählt.