Erlaubnisverfahren für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes

Dieser Online-Dienst ermöglicht es Ihnen, die Erlaubnis für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes zu beantragen.

Wenn Ihr Hund vollständig oder überwiegend einer der in der Hundeverordnung (HundeVO) genannten Rassen angehört, handelt es sich um einen gefährlichen Hund. Ebenso wenn er, unabhängig von der Rasse, nach § 2 Absatz 2 HundeVO verhaltensauffällig ist/war.

Zum Formular play_circle_filled

Ansprechpartner:

Chiara Marra