Hammersbach erinnert Grundstückseigentümer an Verantwortung für Heckenschnitt und Straßenreinigung
Die Gemeindeverwaltung Hammersbach weist alle Grundstückseigentümer erneut auf ihre Verantwortung hin, regelmäßig Hecken zu schneiden und die Straßen sauber zu halten. Hecken und Bäume müssen entlang von Gehwegen auf eine Höhe von mindestens 2,50 Metern und über Fahrbahnen auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern zurückgeschnitten werden. Darüber hinaus sind Grundstücksbesitzer verpflichtet, den Gehweg, die Rinne und die Hälfte der Fahrbahn entlang ihres Grundstücks sauber zu halten und von Unrat zu befreien.
Bürgermeister Michael Göllner zeigt sich hocherfreut über Blühflächen in Hammersbach, die auch in diesem Jahr in voller Pracht erstrahlen. Seit nunmehr 15 Jahren setzt die Gemeinde erfolgreich auf die Anlage von solcher Flächen und war damit einer der Vorreiter in diesem Bereich.
Am vergangenen Samstag begrüßte die Gemeinde Hammersbach auf ihrem Dorffest unter dem Motto „50 Jahre Main-Kinzig-Kreis“ eine besondere Ehrengästin: Frau Kerstin Buda-Friedrich von Fairtrade Deutschland e.V. Im Rahmen der Veranstaltung fand eine spannende Diskussionsrunde statt, die vom Vorsitzenden des Vereinsrings, Theo Müller, moderiert wurde.
Wegen Glasfaser-Verlegungs-Arbeiten ist die Rhönstraße 5a – 9 in der Zeit vom 11.07.- 19.07.2024 und der Rausche-Hain-Weg bis zum 19.07. im Bereich der Hausnummer 8-12 voll gesperrt.
Bitte stellen Sie Mülltonnen außerhalb der gesperrten Straßenabschnitte für die Abfuhr bereit.